Hier im Bürgeramt wird die Vergabe der Bürgerbriefe und Handelslizenzen geregelt. Ferner ist es eine Anlaufstelle für Bürger oder Nichtbürger die um Hilfe bei den Behördengängen ersuchen oder sich erkundigen wollen. Anträge, welche man nicht direkt dem Kronrat vortragen möchte, werden hier ebenso entgegengenommen wie Beschwerden oder Sorgen.

Mit einem Angestellten sprechen

Das aktuelle Steuergesetz ist hier ebenfalls einzusehen.


Bürgerbrief

Ab 1.1.230 kann jeder Bewohner Gilgats ( ab dem 14. Lebensjahr ) der einen festen Wohnsitz in Gilgat oder dem angrenzenden Umland nachweist einen Bürgerbrief erwerben.Ausnahmen sind Sklaven und Kinder. Der Bürgerbrief hat ein halbes Jahr Gültigkeit und kostet 100 Auran.

Die Rechte für Besitzer eines Bürgerbriefs

  • selbstständige Ausübung eines Gewerbes,Handwerks oder geschäftliche Tätigkeiten
  • aktiven und passiven Teilnahme an den Fürsprecherwahlen
  • Steuerfreiheit
  • bevorzugte Behandlung an den Toren
  • verminderte Hafengebühren
  • Gerichtsverfahren vor dem Statthalter
  • garantiert frei Heilbehandlung bei öffentlichen Heilern (Kinder bis 13 Jahre eingeschlossen)
  • staatliche Unterstützung in persönlichen Notlagen (Kinder bis 13 Jahre eingeschlossen)
  • Müllabfuhr ( Privatmüllentsorgung)

    Wer sich auf seine Rechte als Bürger beruft muß auf Verlangen den Bürgerbrief vorzeigen können.


    Kleiner Bürgerbrief

    Ab 1.1.230 kann jeder Bewohner Gilgats ( ab dem 14. Lebensjahr ) der einen festen Wohnsitz in Gilgat oder dem angrenzenden Umland nachweist einen Kleinen Bürgerbrief erwerben. Ausnahmen sind Sklaven und Kinder. Der kleine Bürgerbrief hat ein halbes Jahr Gültigkeit und kostet 15 Auran.

    Die Rechte für Besitzer eines kleinen Bürgerbriefs

  • aktiven und passiven Teilnahme an den Fürsprecherwahlen
  • Steuerfreiheit
  • garantiert frei Heilbehandlung bei öffentlichen Heilern (Kinder bis 13 Jahre eingeschlossen)
  • Müllabfuhr ( Privatmüllentsorgung)

    Wer sich auf diese Rechte beruft, muß auf Verlangen den kleinen Bürgerbrief vorzeigen können.


    Handelslizenz

    ab 1.1. 230 kann jeder Nichtbürger der in Gilgat ( ab dem 14. Lebensjahr ) ein Gewerbe betreibt, aber keinen Bürgerbrief erwerben will, eine Handelslizens erwerben. Die Handelslizenz ist für ein halbes Jahr gültig und kostet 80 Auran. Nichtbürger die mehrere Betriebe haben müssen für jeden Berieb eine Handelslizenz
    besitzen.

    Die Rechte für Besitzer einer Handelslizenz

  • Ausüben eine Gewerbes,Handwerks oder geschäftliche Tätigkeiten
  • bevorzugte Behandlung an den Toren
  • verminderte Hafengebühren
  • Gerichtsverfahren vor dem Statthalter
  • Müllabfuhr (Gewerbemüllentsorgung)
    Wer sich auf die Rechte aus einer Handleslizenz beruft muß diesen auf Verlangen vorzeigen können.

    Steuer

    ab 1.1. 230 wird für jeden Nichtbürger, der sich für längere Zeit in Gilgat aufhält eine monatliche Steuer von 25 Auran erhoben. Für jeden Nichtbürger der in Gilgat ein Gewerbe betreibt wird eine monatliche Steuer von 50 Auran erhoben. Wenn dieser keine monatliche Steuer bezahlen will kann er eine Handelslizens erwerben.


    Hafen

    Liegegebühr ohne BB oder Handelslizenz : 3 Auran / Tag, jährlich 300 Auran
    Liegebebühr mit BB oder Handelslizenz: 1 Auran / Tag, jährlich 100 Auran
    Die Liegegebühr ist beim Auslaufen in der Hafenmeisterei zu bezahlen. Für Schiffe die länger als einen Monat im Hafen liegen ist die Gebühr monatlich zu zahlen.